Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Aachen e.V. findest du hier .
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Anmeldungen sind ausschließlich an den jeweiligen Fachbereich per Online-Anmeldung über das ISC zu richten. Von persönlichen Anmeldungen oder Anmeldungen per E-Mail ist abzusehen.
Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an den im Seminar hinterlegten Kontakt.
Die Onlineanmeldung muss durch den Teilnehmer selbst und – sofern erforderlich – durch die Gliederung des Teilnehmers bis zum Anmeldeschluss bestätigt werden, ansonsten erlischt die Anmeldung. Die Bestätigung durch den Verwalter erfolgt nach Vorlage aller Nachweise der Zulassungsvoraussetzungen durch die jeweilige Geschäftsstelle. Anmeldungen ohne SEPA-Lastschriftmandat werden nicht berücksichtigt. Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. Telefonische und/oder mündliche Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
Der Teilnehmerbetrag wird nach Beendigung des Lehrgangs vom angegebenen Konto abgebucht. Gesonderte Rechnungen für Teilnehmerbeträge werden nicht erstellt und versandt. Als Beleg gilt die verbindliche Anmeldung (WE) / Anmeldebestätigung (NR).
Die Fahrtkosten gehen grundsätzlich zu Lasten der Teilnehmer bzw. der entsendenden Gliederung. Ausnahmen ergeben sich aus den Lehrgangsausschreibungen bzw. den gesonderten Einladungen.
Die Teilnahme an Lehrgängen ist ggf. mit Zulassungsvoraussetzungen verbunden. Diese werden u. a. durch die Prüfungsordnungen der DLRG und die Rahmenrichtlinien des DOSB geregelt. Für die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ist der Teilnehmer verantwortlich. Eine Teilnahme kann ausschließlich mit Nachweisen der in der Seminarausschreibung geforderten Voraussetzungen und nur bei vorliegendem SEPA-Mandat erfolgen. Sobald beides nach der Anmeldung vorliegt, kann der angemeldete Platz bestätigt werden. Auch für Teilnehmer auf der Warteliste gilt, dass sie ihre Nachweise bis zum Anmeldeschluss einzureichen haben. Sind die Nachweise und das SEPA-Mandat nicht bis zum Meldeschluss erbracht worden, ist die Teilnahme nicht möglich und es wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,– € fällig (Dies gilt nicht für Teilnehmer auf der Warteliste). Die eingereichten Unterlagen werden nicht aufbewahrt oder zurückgeschickt! Die Lehrgangsleitung ist darüber hinaus befugt, nicht angemeldete Teilnehmer und/oder Teilnehmer mit fehlenden oder ungültigen Unterlagen auch unmittelbar zu Beginn des Lehrgangs abzuweisen. Eine Erstattung der anfallenden Gebühren ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Grundsätzlich werden die zur Verfügung stehenden Plätze in der Reihenfolge des Anmeldungseingangs vergeben. Gehen mehr Anmeldungen ein als Lehrgangsplätze zur Verfügung stehen, werden die überzähligen Teilnehmer auf eine Warteliste übernommen. Eine Teilnahme kann jedoch nur nach Freiwerden eines Lehrgangsplatzes erfolgen. Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer durch eine Gliederung finden die Teilnehmer in der angemeldeten Reihenfolge Berücksichtigung. Bei Veranstaltungen mit Anmeldebegrenzungen pro Gliederung, können die nicht durch Ortsgruppen in Anspruch genommenen Plätze vor Meldeschluss an alle Gliederungen freigegeben werden. Dies wird über den gleichen Kommunikationsweg, wie auch die Ausschreibung bekanntgegeben.
Zur Durchführung eines jeden Lehrgangs ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Wird diese nicht erreicht, behalten wir uns vor, den Lehrgang abzusagen.
Abmeldungen für den Bezirk Aachen sind online über die eigene Benutzerseite oder per E-Mail einzureichen. Für Abmeldungen, die vor Ablauf des Anmeldeschlusses eingehen (es zählt das Eingangsdatum der Abmeldung), wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,– € geltend gemacht. Bei später eingehenden Abmeldungen oder bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung wird der volle Teilnehmerbeitrag eingezogen. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests innerhalb von 3 Werktagen nach Lehrgangsende wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,– € fällig.
Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden. Die DLRG behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüberhinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird sich die DLRG im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 Kunst-UrhG notwendig ist.
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